Rechtsanwalt Mario Dujmovic Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht |
Den Kern der Strafverteidigung bildet somit die Individualverteidigung bereits im Ermittlungsverfahren bei Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, wie auch bei Anklage und in allen Verfahrensstadien oder Instanzen des Strafverfahrens vor den Gerichten. Bundesweit. Die langjährige rechtsanwaltliche Tätigkeit als Strafverteidiger im allgemeinen Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, ob als Wahlverteidiger oder auch Pflichtverteidiger im Falle der notwendigen Verteidigung, umfasst daher neben der Strafverteidigung in allen Verfahrensstadien und Instanzen des Strafverfahrens zunehmend auch die präventive Beratung. Die Schwerpunkte der Tätigkeit als Strafverteidiger bilden neben dem allgemeinen Strafrecht (Betäubungsmittelstrafrecht · Drogenstrafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Körperverletzungsdelikte, Betrug, Diebstahl, Raub etc.) gerade auch die Gebiete des sogenannten Cybercrime oder Cyberkriminalität bei Straftaten im Darknet, sowie der in ihrer Bedeutung stetig zunehmenden Computerkriminalität und Internetkriminalität. Der Tätigkeitsschwerpunkt im Wirtschaftsstrafrecht liegt im Vermögensstrafrecht und im Korruptionsstrafrecht. Anfragen und Mandate außerhalb des Bereiches der Strafverteidigung werden wegen der Spezialisierung der Kanzlei nicht übernommen. Sollte Ihre Angelegenheit einen fachübergreifenden Bezug haben, so wird mit erfahrenen, auf das jeweilige Fachgebiet spezialisierten Kollegen kooperiert. |
Rechtsanwalt
Mario Dujmovic
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